Was bedeutet Kauf mit Garantiepaket?
Im Preis mit umfassendem Herbert-Seidl-Garantiepaket ist eine einjährige Garantie unseres Hauses enthalten.Die nachfolgend näher bezeichneten Teile sind in dieser Garantie enthalten, ob ein Bauteil enthalten ist oder nicht lässt sich relativ leicht klären – wenn es in der Liste enthalten ist dann ja – wenn es nicht in der Liste enthalten ist, dann fällt es nicht unter die Garantie. Grundsätzlich sind aber so gut wie alle wirklich kostenintensiven Bauteilen enthalten.
Vertragsinhalt:
§ 1 Inhalt der Garantie
1. Der Käufer erhält von der Mag. Seidl Autohandels GmbH, 8200 Gleisdorf, Neugasse 103 UID: ATU63633633, in weiterer Folge Garantiegeber genannt, ein Garantie-Package, zu dem bei Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen gemäß § 4 eine Garantie für die Funktionsfähigkeit der in § 2, Ziffer 1 genannten Bauteile für die vereinbarte Laufzeit gewährt wird. Ein Garantiefall tritt ein, wenn eines der garantierten Teile innerhalb der vereinbarten Garantie-laufzeit unmittelbar und nicht infolge eines Fehlers anderer Teile seine Funktionsfähigkeit verliert und dadurch eine Reparatur erforderlich wird. Er verjährt in sechs Monaten seit Schadeneintritt.
2. Der Garantiegeber übernimmt als Lieferant die technische Abwicklung der Garantie. Vertragliche Anzeigen und Willenserklärungen – auch Schadenanzeigen – sind unmittelbar an den Garantiegeber zu richten.
§ 2 Umfang der Garantie
1. In der Garantie enthalten sind die nachfolgend näher bezeichneten Teile:
Baugruppe Bezeichnung der Teile
Motor Kurbelwelle, Kurbelgehäuse, Pleuel und Lager, Kolben und –ringe, Zylinder, Zylinderkopf, Kopfdichtung, Ventile, Nockenwelle sowie alle mit dem Ölkreislauf in Verbindung stehenden Innenteile.
Getriebe und alle mit dem Ölkreislauf in Verbindung stehenden Innenteile
Differenzial einschließlich Drehmomentwandler
Kraftübertragung Kardanwellen, Achsantriebswellen, Antriebsgelenke. Von der Antriebsschlupfregelung (ASR, ASC, EDS, 4-Matic) Drehzahlsensoren, Steuergerät, Hydraulikeinheit, Druckspeicher, Ladepumpe. Zahnriemen (nur innerhalb der vom Hersteller vorgeschriebenen Austauschintervalle und nur, wenn weder Spannrolle noch ein Zahnrad vom Steuertrieb schadensursächlich waren), Öldruckschalter, Ölfiltergehäuse.
Lenkung Das Lenkgetriebe mit allen Innenteilen sowie die Hydraulikpumpe.
Bremsen Hauptbremszylinder, Bremskraftverstärker, Hydropneumatik, Vakuumpumpe, Bremskraftregler, Bremskraftbegrenzer, Radbrems-zylinder, ABS-Steuergerät, Hydraulikeinheit und Drehzahlfühler.
Kraftstoffanlage Kraftstoffpumpe, Einspritzpumpe, Kompressor und Turbolader.
Elektrische Anlage Lichtmaschine mit Regler, Anlasser, Zündspule, Elektrik und Mechanik von Fensterheber und Schiebedach. Alle Steuergeräte der in diesen Bedingungen aufgeführten Baugruppen.
Klimaanlage Kompressor, Kondensator, Lüfter und Verdampfer.
Kühlsystem Wasserkühler, Heizungskühler, Thermostat, Wasserpumpe, Kühler für Automatikgetriebe, Visko-/Thermolüfter, Lüfterkupplung und Thermoschalter.
Abgasregelanlage Lambda-Sonde, Hosenrohr und Befestigungsteile als Einheit mit der Lambda-Sonde bei defekter Lambda-Sonde.
Sicherheitssysteme Kontrollsysteme (Steuergeräte) für Airbag und Gurtstraffer.
Kraftübertragung Zweimassen-Schwungrad, Kupplungsnehmer- und Geberzylinder, Niveau-Regulierung, Gelenkwellen, Antriebswellen und Radlager.
Kraftstoffanlage Einspritzdüsen, Injektoren, Pumpe-Düse-Einheit, AGR-Ventil, Katalysator und Hochdruckpumpe.
Komfort-Elektrik Wischermotor, Scheibenheizelemente, Sitzheizung, Elektrik und Mechanik von Zentralverriegelung, Fensterheber, Schiebedach und Cabrio-Verdeck sowie alle Steuergeräte, Sensoren und Aktoren der Vorstehend ausgeführten Baugruppen, Bordcomputer, integriertes Navigationssystem, Parkdistanzkontrolle, Tempomat, Alarmanlage, Wegfahrsperre, Start-/Stop- System, Sitzelektronik, Regensensor, Lichtassistent, Sideassistent. Nicht enthalten sind Beleuchtungs-, Radar- und Audioanlagen sowie Displays (auch in Verbindung mit Steuergeräten), Kabelbäume und Leitungen nebst Steckverbindungen sowie Bruchschäden.
2. Die Garantie umfasst Dichtungen, Dichtungsmanschetten und Wellendichtringe nur, wenn sie im ursächlichen Zusammenhang mit einem garantiepflichtigen Schaden an einem der in Ziffer 1 genannten Teile beschädigt werden und daher ihre Funktionsfähigkeit verlieren.
3. Die Garantie umfasst nicht
a) Teile, die vom Hersteller nicht zugelassen sind,
b) Betriebs- und Hilfsstoffe, zB Chemikalien, Filtereinsätze, Kühlmittel, Hydraulikflüssigkeit, Öle, Fette und sonstige Schmiermittel, Schläuche, Rohrleitungen, Zündkerzen Glühkerzen Behälter, Kabel und Stecker, Keil- und Zahnriemen,
c) Abschleppkosten, Abstellgebühren, Fracht- und Beschaffungskosten sowie Kosten für Mietwagen und Nutzungsausfall, soweit in § 5 keine andere Regelung erfolgt,
d) Alle nicht in § 2 Ziffer 1 genannten Baugruppen und Bauteile.
§ 3 Garantieausschluss
Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden:
1. a) die auf Gewalteinwirkung, mangelhafte Sorgfalt, unsachgemäße, mut- oder böswillige Behandlung sowie Einsatz des Kraftfahrzeuges bei Fahrveranstaltungen oder den dazugehörigen Übungsfahrten zurückgeführt werden können;
b) die an von der Garantie umfassten Teilen auftreten, die der Hersteller unabhängig von dieser Garantie kostenlos repariert, die sich üblicherweise durch Herstellerkulanz reparieren lassen oder wenn diese von einer anderen Garantie oder Versicherung abgedeckt sind,
c) die durch die Verwendung ungeeigneter oder verunreinigter Betriebsstoffe, durch Ölschlamm oder verstopfte Kanäle, Filter oder Siebe entstehen;
d) die nach Veränderung der ursprünglichen Konstruktion des Fahrzeuges (zB Tuning) oder den Einbau von Zubehörteilen, die nicht vom Hersteller zugelassen sind, entstehen;
e) wenn der Käufer das Fahrzeug mindestens zeitweilig gewerbsmäßig als Taxi, Mietwagen, im Transportgewerbe oder im Kurier-, Express- oder Paketdienst verwendet hat.
f) die durch Unfall, d.h. ein unmittelbar von außen her mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis, durch Überhitzung, Korrosion, einen Mangel oder Überfluss an Betriebsstoffen, gelöste oder abgerissene Schrauben entstehen oder die ein Dritter als Lieferant (Serienfehler), Werkunternehmer oder aus Reparaturauftrag zu vertreten hat;
g) die entstehen, wenn das Fahrzeug höheren als den vom Hersteller festgesetzten zulässigen Achs- oder Anhängelasten ausgesetzt worden ist;
h) die als Folgen nicht garantierter Schäden eintreten, Folgeschäden aus garantiebedingten Schäden oder gleichartigen Schäden, für die bereits Leistungen beansprucht worden sind.
2. Der Käufer hat den Nachweis zu führen, dass die in Ziffer 1 genannten Ausschlussgründe nicht schadenursächlich sind
§ 4 Anspruchsvoraussetzungen
1. Der Käufer/Garantienehmer hat vor dem Schadenfall
a) die an seinem Fahrzeug vom Hersteller vorgeschriebenen oder empfohlenen Wartungs-Arbeiten unter Verwendung der vom Hersteller empfohlenen Verschleißschutzprodukte mit einer maximalen Abweichung von 500 km bzw. 4 Wochen beim Garantiegeber, mit dessen Zustimmung, auch bei einer vom Hersteller anerkannten Werkstatt durchführen zu lassen;
b) am Kilometerzähler Eingriffe oder sonstige Beeinflussungen zu unterlassen, einen Defekt oder Austausch des Kilometerzählers unverzüglich, unter Angabe des jeweiligen Kilometerstandes, anzuzeigen.
2. Der Käufer/Garantienehmer hat nach dem Schadenfall
a) dem Garantiegeber jeden Schaden innerhalb von drei Tagen seit Schadeneintritt, in jedem Falle aber VOR Reparaturbeginn zu melden und Weisung des Garantiegebers zu befolgen;
b) dem Garantiegeber bereits durchgeführte Wartungsarbeiten durch Einsendung von Kopien der dafür erhaltenen Rechnungen nachzuweisen;
c) einen Beauftragten des Garantiegebers jederzeit die Untersuchung des Fahrzeugs in beschädigtem Zustand zu gestatten und auf Verlangen die für die Feststellung des Schadens notwendigen Auskünfte zu erteilen;
d) die Reparatur für den ersatzpflichtigen Anteil beim Verkäufer oder bei einer vom Garantiegeber akzeptierten Werkstatt durchführen zu lassen, wobei ggf. vom Garantiegeber vorgeschlagene gleichwertige Gebraucht- oder Zuliefererteile zu verwenden sind;
e) die Reparaturrechnung innerhalb eines Monats seit Reparatur an den Garantiegeber einzureichen. Aus ihr müssen die ausgeführten Arbeiten, die Ersatzteilpreise und die Lohnkosten mit Arbeitszeitrichtwerten im Einzelnen zu ersehen sein. Eine Regulierung ohne Vorlage der Reparaturrechnung ist ausgeschlossen.
§ 5 Kostenregelung
1. Garantiebedingte Lohnkosten (ohne Teilebearbeitung) werden nach den Arbeitszeitwerten des Herstellers bezahlt. Garantiebedingte Materialkosten und Bearbeitung von Teilen (zB schleifen, honen) werden im Höchstfall nach den unverbindlichen Preisempfehlungen des Herstellers bezahlt. Der Käufer erhält je nach Betriebsleistung der beschädigten Baugruppe bei Schadeneintritt folgende Erstattungen:
km bis | 50.000 | 60.000 | 70.000 | 80.000 | 90.000 | 100.000 | 160.000 | 200.000 | >200.000 |
Lohn | 100% | 100% | 100% | 100% | 100% | 100% | 100% | 100% | 40% |
Material | 100% | 100% | 100% | 100% | 100% | 100% | 100% | 50% | 40% |
2. Der Höchstbetrag der Garantieleistung ist mit höchstens € 5.000,- inklusive USt pro Polizze pro Jahr begrenzt.
3. Der Garantiegeber ist berechtigt, Gebrauchtteile für die Reparatur zu verwenden, sofern diese als qualitativ geeignet einzustufen sind. Qualitativ geeignet sind vor allem gebrauchte Motoren, Differential und Getriebe wenn die Laufleistung unwesentlich (10.000 Km) höher oder sogar geringer als jene des defekten Teils ist. Für Ersatzteile gilt generell, dass sie verwendet werden dürfen, wenn sie funktionstüchtig und unbeschädigt sind.
4. Soweit eine Selbstbeteiligung vereinbart wurde, wird diese am Abrechnungsbetrag, der sich nach Ziffer 1 ergibt, in Abzug gebracht.
5. Kein Anspruch besteht auf die Erstattung von Kosten für Tests, Mess- und Einstellarbeiten (auch Programmierung), soweit sie nicht im Zusammenhang mit einem entschädigungs-pflichtigen Schaden anfallen sowie ggf. vom Hersteller oder auch sonst vorgeschriebene oder empfohlene Wartungs- Reinigungs- oder Pflegearbeiten.
6. Soweit vereinbart, werden Abschleppkosten bis € 200,- inkl. USt übernommen. Voraussetzung ist, dass ein garantiepflichtiger Schaden mehr als 50 km vom Zulassungsort eingetreten ist.
§ 6 Geltungsbereich
Die Garantie gilt für Österreich. Bei Schadenseintritt im Ausland sind die Transportkosten nach Österreich vom Garantienehmer zu tragen. Der Garantiegeber vergütet € 200,– pro Schadensfall.
§ 7 Veräußerung
Bei Verkauf des Fahrzeugs wird die Garantie nicht auf den Erwerber übertragen.
§ 8 Verjährung / Verfallsfristen
Alle Ansprüche aus einem zu entschädigenden Garantiefall verjähren in sechs Monaten nach Eintritt des Schadens und der Ablehnung von Ansprüchen durch den Garantiegeber, spätestens jedoch nach sechs Monaten seit Beendigung der Garantie.
§ 9 Unwirksame Klauseln
Sollten einzelne Vertragsbedingungen unwirksam sein, sind sie durch wirksame Klauseln zu ersetzen. Die übrigen Klauseln werden hierdurch nicht berührt.
§ 10 Information gemäß Art. 13 DSGVO:
Namen und Kontaktdaten des Verantwortlichen: Mag. Seidl AutohandelsgmbH, 8200 Gleisdorf, Neugasse 103, www.herbertseidl.at, Geschäftsführer: Mag.rer.soc.oec. Herbert Franz Seidl
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten: Mag. rer.soc.oec. Herbert Franz Seidl, Adresse ebenda
Die Datenerhebung erfolgt zum Zweck der Garantieabwicklung. Die Erhebung erfolgt auf Grundlage des Art. 6 1a DSGVO, sowie auf Grundlage Art. 6, 1b DSGVO. Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten sind: Technischer Betreiber Verantwortliche im Sinne der DSGVO, Auftragsverarbeiter im Sinne Art. 28 DSGVO. Personenbezogene Daten werden für die Dauer der Gültigkeit der entsprechenden Einwilligung sowie gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert. Sie haben das Recht auf Auskunft seitens des Verantwortlichen über die betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung oder eines Widerspruchsrechts gegen die Verarbeitung sowie des Rechts auf die Datenübertragbarkeit. Fernen haben Sie das Recht die Einwilligung jederzeit zu widerrufen, ohne dass die Rechtmässigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird. Für den Betroffenen besteht ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde. Die als Pflichtfelder gekennzeichneten Felder sind für Vertragsabschlüsse erforderlich, eine Nichtbereitstellung kann dazu führen, dass der entsprechende Vorgang nicht bearbeitet werden kann. Es finden keine automatisierten Entscheidungsfindungen einschließlich Profiling gemäß Artikel 22 Absätze 1 und 4 DSGVO statt.
§ 11 Servicepflicht seitens des Garantienehmers:
Der Garantienehmer erklärt sich damit einverstanden, die vom Hersteller vorgeschriebenen Service- und Wartungsarbeiten in der hauseigenen Werkstätte des Garantiegebers in 8200 Gleisdorf, Neugasse 103 fristgerecht durchführen zu lassen. Der Garantiegeber ist berechtigt aber nicht verpflichtet, die Durchführung dieser Service und Wartungsarbeiten in einer anderen Fachwerkstätte durchführen zu lassen.
§ 12 Kostenaufstellung für diesen Vertrag (bitte nicht Zutreffendes streichen)
a. Basispaket Garantieversicherung gemäß Bedingungen: €500,–
b. kostenloser Leihwagen im Schadensfall für die Dauer von
maximal 10 Werktagen (nur bei Reparatur beim Garantiegeber) €50,–
c. Werkstattgutschein in Höhe von € 100,– (einlösbar ab € 200,–
Auftragssumme – nur bei Reparatur beim Garantiegeber) €50,–
d. Aufpreisposition Allradfahrzeug: €50,–
e. Aufpreisposition Fahrzeug >150 KW< 250 KW €300,–
GESAMTSUMME daher: €
§ 13 Wirksamkeit des Vertrages erst mit Bezahlung der Rechnung
Der Garantienehmer bestätigt, darüber aufgeklärt worden zu sein, dass die Garantie erst mit der Bezahlung der Garantieprämie auf das Konto der Mag. Seidl AutohandelsgmbH
IBAN AT69 2081 5117 0002 8217 bei Steiermärkische Sparkasse BIC STSPAT2GXXX
oder
IBAN AT89 4477 0315 2501 0000 bei Volksbank Steiermark BIC VB0EATWWGRA
wirksam wird.
§ 13 Servicetermin:
Letztes Service durchgeführt bei Km
Nächstes Service fällig bei Km spätestens bis (Datum):
§ 14 Preise:
Sämtliche Preise verstehen sich inkl. österreichischer Umsatzsteuer!
§ 15 nicht garantiefähige Fahrzeuge:
Sämtliche Fahrzeuge mit mehr als 250 KW sind generell nicht garantiefähig!
Im Schadensfall:
Tel: +0043/3112/80100
(Büro besetzt MO – FR 8h – 18h)
E-Mail:
info@herbertseidl Sonstige Vereinbarungen:
Ich habe die Garantiebedingungen vollständig gelesen und verstanden, und akzeptiere diese aus-drücklich.
Garantiebeginn
Unterschrift Garantienehmer
Unterschrift Garantiegeber