Wie läuft die Abwicklung bei uns ab?

Wir versuchen, die Abwicklung für Sie so angenehm und einfach wie nur möglich zu machen, daher ist es optimal, wenn Sie mit uns einen Termin vereinbaren.

Wir werden das Auto dann zu diesem Zeitpunkt bereits in einem eigens dafür vorgesehenen Terminbereich parken – das Auto darf dann auch von keinem anderen Verkäufer in der Zwischenzeit verkauft werden. Bitte um Verständnis, dass derartige Reservierungen allerdings nur für einige Stunden gemacht werden können.

Wenn Sie bei uns angekommen sind, läuft die Abwicklung wie folgt:

– Präsentation des Fahrzeuges

– Probefahrt

– Während dieser Probefahrt können wir gegebenenfalls Ihr Eintauschfahrzeug überprüfen und bewerten

– Kaufvertragserstellung mit Finanzierungsabwicklung durch Santander Consumer Bank, Alphera Financial Services oder EasyLeasing

– Überreichen der Fahrzeugdokumente zur Anmeldung (sofortige Mitnahme: siehe Häufige Fragen: Kann ich das Auto sofort mitnehmen?)

– Überweisung der vereinbarten Kaufsumme bzw. bei Finanzierungen der vereinbarten Anzahlung

– Übergabe des Fahrzeuges mit Ausfüllen der Polizze für die Multipart-Garantieversicherung

 

Selbstverständlich freuen wir uns auch, wenn Sie einfach persönlich zum Gustieren bei uns vorbeischauen! Es wird sich dann einer unserer Verkaufsberater sehr gerne um Sie kümmern und mit Ihnen gemeinsam das passende Auto auch finden! Terminvereinbarung jederzeit sehr gerne unter 03112/80100 oder anfrage@herbertseidl.at

Kann ich das Auto sofort mitnehmen?

Das ist bei uns unter der Voraussetzung, dass das Auto bezahlt ist,  jederzeit möglich.

 

Die Abwicklung läuft in diesen Fälle wie folgt:

– Sie vereinbaren mit uns einen Termin

– Abwicklung mit Probefahrt und Kaufvertrag

– Sie weisen Ihre Bank an, uns den Kaufpreis unwiderruflich zu überweisen.

– Wenn Sie Barzahler sind, so begleiten wir Sie zu unserer Hausbank im Ort, dort können Sie die Einzahlung auf unser Konto durchführen.

– Auslieferung des Fahrzeuges

– Überstellungskennzeichen werden für die Dauer der Heimfahrt kostenlos zur Verfügung gestellt.

– Wir geben Ihnen eine für die Rücksendung der blauen Kennzeichen passende Verpackung mit.

– Sobald Sie im Heimatort angekommen sind, melden Sie das Auto an.

– Danach senden Sie uns die Probefahrtkennzeichen per Post retour.

 

So einfach funktioniert das – Sie müssen nur einmal fahren und haben binnen weniger Stunden Ihr Wunschauto zuhause!

Wissenswertes zu Fahrzeugpreisen

Durch Großeinkäufe sind wir in der Lage, Fahrzeuge zu attraktiven Preisen anzubieten. Daduch haben wir Kunden sowohl aus Österreich als auch aus vielen Ländern Europas. Wir wollen mit Qualität zum fairen Preis punkten, daher sind sämtliche Fahrzeuge entsprechend aufbereitet und serviciert.

Wissenswertes zur Fahrzeugqualität

 

Wir sind sehr bemüht, die Wünsche unserer Kunden zu erfüllen. Daher versuchen wir schon beim Einkauf uns in die Situation des Kunden zu versetzen. Beim Fahrzeugkauf spielen sehr viele Faktoren eine entscheidende Rolle: Gesamteindruck – Farbe – lückenloses Serviceheft – Vorschäden – Ausstattung – Preis. Im Gegensatz zu manchen Mitbewerbern sind unsere Fahrzeuge wirklich auslieferungsbereit, d.h. Sie müssen das Pickerl für dieses Auto nicht separat bezahlen! Jedes Auto wird bei uns von Profis aufbereitet, zuvor kommt es schon in die Fachwerkstätte und wird technisch überprüft. Gegebenenfalls werden anfallende Reparaturen sofort durchgeführt! Sämtliche Fahrzeuge sind mit originalen, unretouchierten Fotos offeriert. Auch hier legen wir Wert auf eine gelebte Ehrlichkeit!

 

Wissenswertes zur Finanzierung

Wir sind Kooperationspartner der Santander Consumer Bank, der Alphera Financial Services sowie der Easybank (eine Tochter der BAWAG-PSK).

Gerne erstellen wir für Sie eine individuelle Finanzierung, egal ob Leasing oder Kredit mit oder ohne Restwert. Folgende Unterlagen wären dazu notwendig:

  • Ausweis (Führerschein oder Reisepass).
  • Gehalt/Lohnzettel der letzten beiden Monate
  • Zusätzlich bei Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft: Meldezettel, Aufenthaltsbewilligung und Arbeitsgenehmigung
  • Zusätzlich bei Unternehmen: aktuellste Bilanz und gegebenfalls eine Saldenliste des aktuellen Geschäftsjahres

Entscheidungshilfe Kredit oder Leasing?
Kredit:
Ideal für Privatpersonen, die monatliche Rate kann durch Variation von Anzahlung und Restwert genau auf Ihre persönliche Bedürfnisse abgestimmt werden.
Leasing:
Ideal für Unternehmer (aufgrund der Basel-Bestimmungen hinsichtlich Eigenkapitalausstattung).
 

Was ist bei den Laufzeiten zu beachten? 
Die maximale Nutzungsdauer beträgt insgesamt 84 Monate, d.h. wenn ein Auto zum Zeitpunkt des Kaufes 36 Monate alt ist, so wäre es noch für eine Laufzeit von 48 Monaten leasbar.

Kredit oder Leasing? 

  • Verkürzung der Abschreibungsdauer möglich
  • Gestaltbarkeit der Leasingrate durch Mietvorauszahlung / Depotzahlung und Restwert!

Weitere Informationen zum Thema Finanzierung erhalten Sie sehr gerne von unseren VerkaufsberaterInnen!

Sie können auf bei Fahrzeugsuche auf der Startseite exakt nach leasingfähigen Fahrzeugen suchen!!

 

Kann ich mein Auto eintauschen?

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit des Fahrzeugeintausches. Wir sind sehr bemüht, für Ihr Fahrzeug einen fairen Marktpreis unter Berücksichtigung der durchzuführenden Reparaturen zu bezahlen. Fahrzeuge, welche jedoch nur sehr schwer veräußerbar sind, werden von uns nicht eingetauscht. Selbiges gilt auch für Havariefahrzeuge. Sollten Sie ein havariertes Fahrzeug besitzen, so stellen wir gerne einen Kontakt zu Händlern her, welche sich mit derartigen Fahrzeugen beschäftigen.

Wissenswertes zum Transport

Selbstverständlich können Sie Ihr Traumauto auch nach Hause transportieren lassen. Wir haben Kontakt zu mehreren Spediteuren und können diesen Transport sehr gerne für Sie erledigen. Die Kosten für einen Transport hängen in erster Linie von der Distanz und von der Art des Fahrzeuges ab. Fragen Sie einfach einen unserer Verkaufsberater – wir informieren Sie gerne!

Weiters besteht die Möglichkeit, mit unseren eigenen Probefahrtkennzeichen Ihr Wunschauto nach Hause zu bringen. Bitte äußern Sie diesen Wunsch unbedingt vor der Anreise, damit wir die Kennzeichen für Sie reservieren können. Hinsichtlich der Kosten wenden Sie sich bitte an eine(n) unserer VerkaufsberaterInnen.

Wissenswertes zur Gewährleistung

Sämtliche Fahrzeuge werden entsprechend den gesetzlichen Vorschriften mit Gewährleistung verkauft.

Was bedeutet Gewährleistung?

Der Verkäufer hat für Mängel, die bei Übergabe vorhanden sind, einzustehen. Wenn der Mangel innerhalb von 6 Monaten nach der Übergabe hervorkommt, so wird vermutet, dass er bei Übergabe vorhanden war. In diesem Fall muss der Verkäufer beweisen, dass dieser Mangel bei der Übergabe nicht vorhanden war. Für später hervorgekommene Mängel (mehr als 6 Monate nach der Übergabe) trifft den Käufer die Beweislast, d.h. er muß beweisen, dass dieser Mangel bei Übergabe bereits vorhanden war!

Um Gewährleistungsfälle möglichst hintanzuhalten, werden sämtliche Fahrzeuge vor Auslieferung in unserer eigenen Fachwerkstätte entsprechend durchgecheckt und serviciert. Dadurch ist die Anzahl der Gewährleistungsfälle sehr gering. Weiters ist auch der Abschluss einer Garantieversicherung (Teilgarantie oder Vollgarantie) zusätzlich möglich und wird dringend empfohlen, da dadurch auch die Reparatur bei Ihnen vor Ort möglich ist und auch Schadensfälle versicherbar sind, welche durch die Gewährleistung nicht gedeckt sind.

Was ist Gewährleistung?

Sämtliche Fahrzeuge werden entsprechend den gesetzlichen Vorschriften mit Gewährleistung verkauft.

Was bedeutet Gewährleistung?

Der Verkäufer hat für Mängel, die bei Übergabe vorhanden sind, einzustehen. Wenn der Mangel innerhalb von 6 Monaten nach der Übergabe hervorkommt, so wird vermutet, dass er bei Übergabe vorhanden war. In diesem Fall muss der Verkäufer beweisen, dass dieser Mangel bei der Übergabe nicht vorhanden war. Für später hervorgekommene Mängel (mehr als 6 Monate nach der Übergabe) trifft den Käufer die Beweislast, d.h. er muss beweisen, dass dieser Mangel bei Übergabe bereits vorhanden war! Um Gewährleistungsfälle möglichst hintanzuhalten, werden sämtliche Fahrzeuge vor Auslieferung in unserer eigenen Fachwerkstätte entsprechend durchgecheckt und serviciert. Dadurch ist die Anzahl der Gewährleistungsfälle sehr gering. Weiters ist auch der Abschluss eines Garantiepaketes zusätzlich möglich und wird dringend empfohlen, da dadurch auch die Reparatur bei Ihnen vor Ort möglich ist und auch Schadensfälle versicherbar sind, welche durch die Gewährleistung nicht gedeckt sind.

Gibt es ein Garantiepaket zu erwerben?

 

Was bedeutet Kauf mit Garantiepaket?

Im Preis mit umfassendem Herbert-Seidl-Garantiepaket ist eine einjährige Garantie unseres Hauses enthalten.Die nachfolgend näher bezeichneten Teile sind in dieser Garantie enthalten, ob ein Bauteil enthalten ist oder nicht lässt sich relativ leicht klären – wenn es in der Liste enthalten ist dann ja – wenn es nicht in der Liste enthalten ist, dann fällt es nicht unter die Garantie. Grundsätzlich sind aber so gut wie alle wirklich kostenintensiven Bauteilen enthalten.

Vertragsinhalt:

§ 1 Inhalt der Garantie
1. Der Käufer erhält von der Mag. Seidl Autohandels GmbH, 8200 Gleisdorf, Neugasse 103 UID: ATU63633633, in weiterer Folge Garantiegeber genannt, ein Garantie-Package, zu dem bei Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen gemäß § 4 eine Garantie für die Funktionsfähigkeit der in § 2, Ziffer 1 genannten Bauteile für die vereinbarte Laufzeit gewährt wird. Ein Garantiefall tritt ein, wenn eines der garantierten Teile innerhalb der vereinbarten Garantie-laufzeit unmittelbar und nicht infolge eines Fehlers anderer Teile seine Funktionsfähigkeit verliert und dadurch eine Reparatur erforderlich wird. Er verjährt in sechs Monaten seit Schadeneintritt.
2. Der Garantiegeber übernimmt als Lieferant die technische Abwicklung der Garantie. Vertragliche Anzeigen und Willenserklärungen – auch Schadenanzeigen – sind unmittelbar an den Garantiegeber zu richten.

§ 2 Umfang der Garantie

1. In der Garantie enthalten sind die nachfolgend näher bezeichneten Teile:
Baugruppe Bezeichnung der Teile
Motor Kurbelwelle, Kurbelgehäuse, Pleuel und Lager, Kolben und –ringe, Zylinder, Zylinderkopf, Kopfdichtung, Ventile, Nockenwelle sowie alle mit dem Ölkreislauf in Verbindung stehenden Innenteile.
Getriebe und alle mit dem Ölkreislauf in Verbindung stehenden Innenteile
Differenzial einschließlich Drehmomentwandler

Kraftübertragung Kardanwellen, Achsantriebswellen, Antriebsgelenke. Von der Antriebsschlupfregelung (ASR, ASC, EDS, 4-Matic) Drehzahlsensoren, Steuergerät, Hydraulikeinheit, Druckspeicher, Ladepumpe. Zahnriemen (nur innerhalb der vom Hersteller vorgeschriebenen Austauschintervalle und nur, wenn weder Spannrolle noch ein Zahnrad vom Steuertrieb schadensursächlich waren), Öldruckschalter, Ölfiltergehäuse.
Lenkung Das Lenkgetriebe mit allen Innenteilen sowie die Hydraulikpumpe.
Bremsen Hauptbremszylinder, Bremskraftverstärker, Hydropneumatik, Vakuumpumpe, Bremskraftregler, Bremskraftbegrenzer, Radbrems-zylinder, ABS-Steuergerät, Hydraulikeinheit und Drehzahlfühler.
Kraftstoffanlage Kraftstoffpumpe, Einspritzpumpe, Kompressor und Turbolader.
Elektrische Anlage Lichtmaschine mit Regler, Anlasser, Zündspule, Elektrik und Mechanik von Fensterheber und Schiebedach. Alle Steuergeräte der in diesen Bedingungen aufgeführten Baugruppen.
Klimaanlage Kompressor, Kondensator, Lüfter und Verdampfer.
Kühlsystem Wasserkühler, Heizungskühler, Thermostat, Wasserpumpe, Kühler für Automatikgetriebe, Visko-/Thermolüfter, Lüfterkupplung und Thermoschalter.
Abgasregelanlage Lambda-Sonde, Hosenrohr und Befestigungsteile als Einheit mit der Lambda-Sonde bei defekter Lambda-Sonde.
Sicherheitssysteme Kontrollsysteme (Steuergeräte) für Airbag und Gurtstraffer.

Kraftübertragung Zweimassen-Schwungrad, Kupplungsnehmer- und Geberzylinder, Niveau-Regulierung, Gelenkwellen, Antriebswellen und Radlager.
Kraftstoffanlage Einspritzdüsen, Injektoren, Pumpe-Düse-Einheit, AGR-Ventil, Katalysator und Hochdruckpumpe.
Komfort-Elektrik Wischermotor, Scheibenheizelemente, Sitzheizung, Elektrik und Mechanik von Zentralverriegelung, Fensterheber, Schiebedach und Cabrio-Verdeck sowie alle Steuergeräte, Sensoren und Aktoren der Vorstehend ausgeführten Baugruppen, Bordcomputer, integriertes Navigationssystem, Parkdistanzkontrolle, Tempomat, Alarmanlage, Wegfahrsperre, Start-/Stop- System, Sitzelektronik, Regensensor, Lichtassistent, Sideassistent. Nicht enthalten sind Beleuchtungs-, Radar- und Audioanlagen sowie Displays (auch in Verbindung mit Steuergeräten), Kabelbäume und Leitungen nebst Steckverbindungen sowie Bruchschäden.
2. Die Garantie umfasst Dichtungen, Dichtungsmanschetten und Wellendichtringe nur, wenn sie im ursächlichen Zusammenhang mit einem garantiepflichtigen Schaden an einem der in Ziffer 1 genannten Teile beschädigt werden und daher ihre Funktionsfähigkeit verlieren.
3. Die Garantie umfasst nicht

a) Teile, die vom Hersteller nicht zugelassen sind,
b) Betriebs- und Hilfsstoffe, zB Chemikalien, Filtereinsätze, Kühlmittel, Hydraulikflüssigkeit, Öle, Fette und sonstige Schmiermittel, Schläuche, Rohrleitungen, Zündkerzen Glühkerzen Behälter, Kabel und Stecker, Keil- und Zahnriemen,
c) Abschleppkosten, Abstellgebühren, Fracht- und Beschaffungskosten sowie Kosten für Mietwagen und Nutzungsausfall, soweit in § 5 keine andere Regelung erfolgt,
d) Alle nicht in § 2 Ziffer 1 genannten Baugruppen und Bauteile.

§ 3 Garantieausschluss

Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden:
1. a) die auf Gewalteinwirkung, mangelhafte Sorgfalt, unsachgemäße, mut- oder böswillige Behandlung sowie Einsatz des Kraftfahrzeuges bei Fahrveranstaltungen oder den dazugehörigen Übungsfahrten zurückgeführt werden können;
b) die an von der Garantie umfassten Teilen auftreten, die der Hersteller unabhängig von dieser Garantie kostenlos repariert, die sich üblicherweise durch Herstellerkulanz reparieren lassen oder wenn diese von einer anderen Garantie oder Versicherung abgedeckt sind,
c) die durch die Verwendung ungeeigneter oder verunreinigter Betriebsstoffe, durch Ölschlamm oder verstopfte Kanäle, Filter oder Siebe entstehen;
d) die nach Veränderung der ursprünglichen Konstruktion des Fahrzeuges (zB Tuning) oder den Einbau von Zubehörteilen, die nicht vom Hersteller zugelassen sind, entstehen;
e) wenn der Käufer das Fahrzeug mindestens zeitweilig gewerbsmäßig als Taxi, Mietwagen, im Transportgewerbe oder im Kurier-, Express- oder Paketdienst verwendet hat.
f) die durch Unfall, d.h. ein unmittelbar von außen her mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis, durch Überhitzung, Korrosion, einen Mangel oder Überfluss an Betriebsstoffen, gelöste oder abgerissene Schrauben entstehen oder die ein Dritter als Lieferant (Serienfehler), Werkunternehmer oder aus Reparaturauftrag zu vertreten hat;
g) die entstehen, wenn das Fahrzeug höheren als den vom Hersteller festgesetzten zulässigen Achs- oder Anhängelasten ausgesetzt worden ist;
h) die als Folgen nicht garantierter Schäden eintreten, Folgeschäden aus garantiebedingten Schäden oder gleichartigen Schäden, für die bereits Leistungen beansprucht worden sind.
2. Der Käufer hat den Nachweis zu führen, dass die in Ziffer 1 genannten Ausschlussgründe nicht schadenursächlich sind

§ 4 Anspruchsvoraussetzungen

1. Der Käufer/Garantienehmer hat vor dem Schadenfall
a) die an seinem Fahrzeug vom Hersteller vorgeschriebenen oder empfohlenen Wartungs-Arbeiten unter Verwendung der vom Hersteller empfohlenen Verschleißschutzprodukte mit einer maximalen Abweichung von 500 km bzw. 4 Wochen beim Garantiegeber, mit dessen Zustimmung, auch bei einer vom Hersteller anerkannten Werkstatt durchführen zu lassen;
b) am Kilometerzähler Eingriffe oder sonstige Beeinflussungen zu unterlassen, einen Defekt oder Austausch des Kilometerzählers unverzüglich, unter Angabe des jeweiligen Kilometerstandes, anzuzeigen.
2. Der Käufer/Garantienehmer hat nach dem Schadenfall
a) dem Garantiegeber jeden Schaden innerhalb von drei Tagen seit Schadeneintritt, in jedem Falle aber VOR Reparaturbeginn zu melden und Weisung des Garantiegebers zu befolgen;
b) dem Garantiegeber bereits durchgeführte Wartungsarbeiten durch Einsendung von Kopien der dafür erhaltenen Rechnungen nachzuweisen;
c) einen Beauftragten des Garantiegebers jederzeit die Untersuchung des Fahrzeugs in beschädigtem Zustand zu gestatten und auf Verlangen die für die Feststellung des Schadens notwendigen Auskünfte zu erteilen;
d) die Reparatur für den ersatzpflichtigen Anteil beim Verkäufer oder bei einer vom Garantiegeber akzeptierten Werkstatt durchführen zu lassen, wobei ggf. vom Garantiegeber vorgeschlagene gleichwertige Gebraucht- oder Zuliefererteile zu verwenden sind;
e) die Reparaturrechnung innerhalb eines Monats seit Reparatur an den Garantiegeber einzureichen. Aus ihr müssen die ausgeführten Arbeiten, die Ersatzteilpreise und die Lohnkosten mit Arbeitszeitrichtwerten im Einzelnen zu ersehen sein. Eine Regulierung ohne Vorlage der Reparaturrechnung ist ausgeschlossen.

§ 5 Kostenregelung

1. Garantiebedingte Lohnkosten (ohne Teilebearbeitung) werden nach den Arbeitszeitwerten des Herstellers bezahlt. Garantiebedingte Materialkosten und Bearbeitung von Teilen (zB schleifen, honen) werden im Höchstfall nach den unverbindlichen Preisempfehlungen des Herstellers bezahlt. Der Käufer erhält je nach Betriebsleistung der beschädigten Baugruppe bei Schadeneintritt folgende Erstattungen:

km bis50.00060.00070.00080.00090.000100.000160.000200.000>200.000
Lohn100%100%100%100%100%100%100%100%40%
Material100%100%100%100%100%100%100%50%40%

 

2. Der Höchstbetrag der Garantieleistung ist mit höchstens € 5.000,- inklusive USt pro Polizze pro Jahr begrenzt.
3. Der Garantiegeber ist berechtigt, Gebrauchtteile für die Reparatur zu verwenden, sofern diese als qualitativ geeignet einzustufen sind. Qualitativ geeignet sind vor allem gebrauchte Motoren, Differential und Getriebe wenn die Laufleistung unwesentlich (10.000 Km) höher oder sogar geringer als jene des defekten Teils ist. Für Ersatzteile gilt generell, dass sie verwendet werden dürfen, wenn sie funktionstüchtig und unbeschädigt sind.
4. Soweit eine Selbstbeteiligung vereinbart wurde, wird diese am Abrechnungsbetrag, der sich nach Ziffer 1 ergibt, in Abzug gebracht.
5. Kein Anspruch besteht auf die Erstattung von Kosten für Tests, Mess- und Einstellarbeiten (auch Programmierung), soweit sie nicht im Zusammenhang mit einem entschädigungs-pflichtigen Schaden anfallen sowie ggf. vom Hersteller oder auch sonst vorgeschriebene oder empfohlene Wartungs- Reinigungs- oder Pflegearbeiten.
6. Soweit vereinbart, werden Abschleppkosten bis € 200,- inkl. USt übernommen. Voraussetzung ist, dass ein garantiepflichtiger Schaden mehr als 50 km vom Zulassungsort eingetreten ist.

§ 6 Geltungsbereich

Die Garantie gilt für Österreich. Bei Schadenseintritt im Ausland sind die Transportkosten nach Österreich vom Garantienehmer zu tragen. Der Garantiegeber vergütet € 200,– pro Schadensfall.

§ 7 Veräußerung

Bei Verkauf des Fahrzeugs wird die Garantie nicht auf den Erwerber übertragen.

§ 8 Verjährung / Verfallsfristen

Alle Ansprüche aus einem zu entschädigenden Garantiefall verjähren in sechs Monaten nach Eintritt des Schadens und der Ablehnung von Ansprüchen durch den Garantiegeber, spätestens jedoch nach sechs Monaten seit Beendigung der Garantie.

§ 9 Unwirksame Klauseln

Sollten einzelne Vertragsbedingungen unwirksam sein, sind sie durch wirksame Klauseln zu ersetzen. Die übrigen Klauseln werden hierdurch nicht berührt.

§ 10 Information gemäß Art. 13 DSGVO:

Namen und Kontaktdaten des Verantwortlichen: Mag. Seidl AutohandelsgmbH, 8200 Gleisdorf, Neugasse 103, www.herbertseidl.at, Geschäftsführer: Mag.rer.soc.oec. Herbert Franz Seidl
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten: Mag. rer.soc.oec. Herbert Franz Seidl, Adresse ebenda
Die Datenerhebung erfolgt zum Zweck der Garantieabwicklung. Die Erhebung erfolgt auf Grundlage des Art. 6 1a DSGVO, sowie auf Grundlage Art. 6, 1b DSGVO. Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten sind: Technischer Betreiber Verantwortliche im Sinne der DSGVO, Auftragsverarbeiter im Sinne Art. 28 DSGVO. Personenbezogene Daten werden für die Dauer der Gültigkeit der entsprechenden Einwilligung sowie gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert. Sie haben das Recht auf Auskunft seitens des Verantwortlichen über die betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung oder eines Widerspruchsrechts gegen die Verarbeitung sowie des Rechts auf die Datenübertragbarkeit. Fernen haben Sie das Recht die Einwilligung jederzeit zu widerrufen, ohne dass die Rechtmässigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird. Für den Betroffenen besteht ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde. Die als Pflichtfelder gekennzeichneten Felder sind für Vertragsabschlüsse erforderlich, eine Nichtbereitstellung kann dazu führen, dass der entsprechende Vorgang nicht bearbeitet werden kann. Es finden keine automatisierten Entscheidungsfindungen einschließlich Profiling gemäß Artikel 22 Absätze 1 und 4 DSGVO statt.

§ 11 Servicepflicht seitens des Garantienehmers:

Der Garantienehmer erklärt sich damit einverstanden, die vom Hersteller vorgeschriebenen Service- und Wartungsarbeiten in der hauseigenen Werkstätte des Garantiegebers in 8200 Gleisdorf, Neugasse 103 fristgerecht durchführen zu lassen. Der Garantiegeber ist berechtigt aber nicht verpflichtet, die Durchführung dieser Service und Wartungsarbeiten in einer anderen Fachwerkstätte durchführen zu lassen.

§ 12 Kostenaufstellung für diesen Vertrag (bitte nicht Zutreffendes streichen)

a. Basispaket Garantieversicherung gemäß Bedingungen: €500,–
b. kostenloser Leihwagen im Schadensfall für die Dauer von
maximal 10 Werktagen (nur bei Reparatur beim Garantiegeber) €50,–
c. Werkstattgutschein in Höhe von € 100,– (einlösbar ab € 200,–
Auftragssumme – nur bei Reparatur beim Garantiegeber) €50,–
d. Aufpreisposition Allradfahrzeug: €50,–
e. Aufpreisposition Fahrzeug >150 KW< 250 KW €300,–

GESAMTSUMME daher: €

§ 13 Wirksamkeit des Vertrages erst mit Bezahlung der Rechnung

Der Garantienehmer bestätigt, darüber aufgeklärt worden zu sein, dass die Garantie erst mit der Bezahlung der Garantieprämie auf das Konto der Mag. Seidl AutohandelsgmbH

IBAN AT69 2081 5117 0002 8217 bei Steiermärkische Sparkasse BIC STSPAT2GXXX
oder
IBAN AT89 4477 0315 2501 0000 bei Volksbank Steiermark BIC VB0EATWWGRA

wirksam wird.

§ 13 Servicetermin:

Letztes Service durchgeführt bei Km
Nächstes Service fällig bei Km spätestens bis (Datum):

§ 14 Preise:

Sämtliche Preise verstehen sich inkl. österreichischer Umsatzsteuer!

§ 15 nicht garantiefähige Fahrzeuge:

Sämtliche Fahrzeuge mit mehr als 250 KW sind generell nicht garantiefähig!

Im Schadensfall:
Tel: +0043/3112/80100
(Büro besetzt MO – FR 8h – 18h)
E-Mail: info@herbertseidl

Sonstige Vereinbarungen:



Ich habe die Garantiebedingungen vollständig gelesen und verstanden, und akzeptiere diese aus-drücklich.

Garantiebeginn

Unterschrift Garantienehmer

Unterschrift Garantiegeber

Abwicklungsmodalitäten bei Export

EU LaenderFür einen Netto-Export-Verkauf (Export in ein EU-Land) benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:

 

  • Einen aktuellen Firmenbuchauszug (übersetzt in Deutsch oder Englisch)
  • Ihren Gewerbeschein (übersetzt in Deutsch oder Englisch)
  • Ihre Steuernummer/EU-Identifikationsnummer
  • Firmenwortlaut, Adresse, Telefonnummer, Webseite sowie Email-Adresse Ihres Unternehmens
  • Eine gut lesbare Kopie des Lichtbildausweises sämtlicher Inhaber
  • Einen vom Zeichnungsberechtigten firmenmäßig unterfertigten Kaufvertrag
  • Eine unterschriebene und notariell beglaubigte Vollmacht für den Abholer (übersetzt in Deutsch oder Englisch), sofern das Fahrzeug nicht vom Geschäftsführer bzw. Inhaber selbst abgeholt wird
  • Folgende Kosten fallen an: Bearbeitungsgebühr € 300,- exkl. Umsatzsteuer, Lieferantenerklärung: € 150,- exkl. Mwst.

Bitte beachten Sie, dass wir ausschließlich eine Bezahlung des Fahrzeuges per Banküberweisung von Ihrem Geschäftskonto akzeptieren.
Bei erstmaligem Kauf führen wir eine Firmenbuchabfrage Ihres Unternehmens durch. Für diesen Aufwand verrechnen wir Ihnen einmalig EUR 100,- exkl. Umsatzsteuer

 

EU LaenderFür einen Netto-Export-Verkauf (Export in ein Nicht-EU-Land) benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:

 

  • Einen aktuellen Firmenbuchauszug (übersetzt in Deutsch oder Englisch)
  • Ihren Gewerbeschein (übersetzt in Deutsch oder Englisch)
  • Eine gut lesbare Kopie des Lichtbildausweises sämtlicher Firmeninhaber
  • Einen vom Zeichnungsberechtigten firmenmäßig unterfertigten Kaufvertrag
  • Firmenwortlaut, Adresse, Telefonnummer, Webseite sowie Email-Adresse Ihres Unternehmens

Die Bezahlung des Fahrzeuges kann in bar oder per Banküberweisung erfolgen. Darüber hinaus hinterlegen Sie bei uns eine Kaution in Höhe von 20 % des Kaufpreises. Sobald Sie uns innerhalb von 30 Tagen ab Fahrzeugübernahme ohne weitere Aufforderung ihre Ausfuhranzeige im Original schicken, überweisen wir Ihnen die hinterlegte Kaution innerhalb von 10 Werktagen auf Ihr Konto zurück. Eine Kautions-Retournierung nach dieser Frist kann nicht mehr erfolgen!